Aufnahmeverfahren
- Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail
- Erstgespräch in der Regel in unseren Räumlichkeiten: gegenseitiges Kennenlernen, Benennung von Wünschen und Zielen, Klärung des Unterstützungsbedarfes
- Gegenseitige Bedenkzeit über die Aufnahme in das betreute Wohnen
- Betreuungsbeginn bei Kostenzusage des zuständigen Leistungsträgers oder Betreuungsvertrag mit dem Kunden (Selbstzahler)
Finanzierung
Ambulant betreutes Wohnen und ambulant intensiv betreutes Wohnen sind Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 78, 90, 99, 113 SGB IX.
Aufgenommen werden erwachsene Menschen mit einer seelischen Behinderung, die über eigenen Wohnraum verfügen.
Anträge können beim zuständigen Leistungsträger (i.d.R. Sozialamt) gestellt werden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort. Dort werden alle Fragen bezüglich der Voraussetzungen und der Finanzierung beantwortet.